Designs

Designs Act von 2000 regelt das Verfahren der Registrierung gewerblicher Geschmacksmuster. Ein Geschmacksmuster bezieht sich auf die Form, die Konfiguration, den Muster, die Dekoration und die Zusammensetzung der Farben von einem zwei- oder dreidimensionalen Objekt. Dies kann für jeden industriellen Verfahren oder Mittel verwendet werden (manuell, mechanisch oder chemisch) sowohl getrennte als auch kombinierte Verfahren. Dieses in Form von Fertigprodukt wirkt angenehm auf das Auge und wird allein dadurch beurteilt. Eine Konstruktion in Art oder Prinzip bezieht sich auf nichts was bloß mechanische Vorrichtung ist. Ebenso bezieht sich dieses nicht auf Markenzeichen oder Kunstwerke.


In Indien ist der Dauer der Eintragung eines Geschmacksmusters auf 10 Jahre gesetzt, eine Verlängerung um weitere Laufzeit von 5 Jahren ist aber möglich.


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